Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH, Stand vom 16.03.2012.
Wenn Sie bei Eingehung des Vertragsverhältnisses zu Sedo in den USA oder Kanada wohnhaft sind, so ist ihr Vertragspartner nicht Sedo GmbH, sondern Sedo.com, LLC. Zu den AGB von Sedo.com, LLC gelangen Sie hier.
Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH dauerhaft im Internet unter www.sedo.de verfügbar ist. Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken (Menü "Datei" - Befehl "Drucken") oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren (Menü "Datei" - Befehl "Speichern").
Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Begriffsbestimmung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedeuten:
- * „Nutzer“: die Person, die Dienstleistungen der Sedo GmbH in Anspruch nimmt;
- * „Kunde“: derjenige Nutzer, der darüber hinaus einen Sedo-Kunden-Account eröffnet hat.
1.2. Vertragsschluss und Geltungsbereich dieser AGB
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Sedo GmbH erfolgt durch das Anlegen eines Sedo-Kunden-Accounts auf einer der von der Sedo GmbH betriebenen oder dafür durch diese autorisierten Webseiten (Kundenkonto).
Ein Kundenkonto darf nur von juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen angelegt werden. Insbesondere Minderjährige dürfen kein Kundenkonto anlegen oder Dienstleistungen der Sedo GmbH in Anspruch nehmen.
Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Sedo GmbH gelten ausschließlich die AGB sowie die ergänzende Regeln der Sedo GmbH. Diese Regeln sind hier einsehbar.
Folgende Regeln sind von besonderer Bedeutung:
- Regeln für Verkäufer
- Regeln für Käufer
- Regeln für Parker
- Regeln bezüglich der Keyword-Wahl
- Drittrechtsschutz/Rights Protection Program (RPP)
- Policy über anstößige Domains
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Sedo GmbH nicht an, es sei denn die Sedo GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Anmeldung und Kundenkonto
Der Kunde ist verpflichtet, beim Anlegen eines Kundenkontos seine persönlichen Daten und Angaben zu seiner Umsatzsteuerpflicht (Kundendaten) nach den Vorgaben des Registrierungsformulars vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Kundendaten sind durch den Kunden stets aktuell zu halten.
Postfächer oder Adressen von Bürodienstleistern sind als Adressangabe nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist die Angabe von Mehrwerttelefondienst-Telefonnummern.
Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt die Sedo GmbH nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Kundenkonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden.
Der Kunde darf nur ein Kundenkonto anlegen.
Kunden müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Kundenkonto sorgfältig sichern. Kunden sind verpflichtet, die Sedo GmbH umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.
Kunden haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Kundenkontos vorgenommen werden. Hat der Kunde den Missbrauch seines Kundenkontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Kunde nicht.
1.4. Recht der Sedo GmbH das Kundenkonto zu sperren
Die Sedo GmbH ist berechtigt das Kundenkonto des Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren.
Die Sedo GmbH wird ein Kundenkonto insbesondere dann sperren, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde die ergänzenden Regeln der Sedo GmbH missachtet, gegen eine Pflicht aus dem Punkt 1.3. verstoßen wurde oder wenn der Kunde unter den angegebenen Kontaktdaten nicht mehr zu erreichen ist.
1.5. Leistungsumfang und Entgelte
Die Anlegung eines Kundenkontos ist kostenlos.
Die Sedo GmbH erhebt Gebühren für verschiedene Dienstleistungen. Bei solchen kostenpflichtigen Dienstleistungen ergibt sich die Höhe der entsprechenden Entgelte aus der jeweils aktuellen Preisliste der Sedo GmbH, die im Internet dauerhaft unter www.sedo.de einsehbar ist. Die kostenpflichtigen Dienstleistungen sind in diesen AGB benannt oder werden dem Kunden sonstig rechtzeitig vor Vertragsschluss mitgeteilt. Soweit Zahlungen des Kunden an die Sedo GmbH zu leisten sind, akzeptiert die Sedo GmbH die Zahlung mittels Überweisung, Paypal, Mastercard- oder Visa-Kreditkarten. Die von der Sedo GmbH angegebenen Preise für Dienstleistungen der Sedo GmbH sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Sedo GmbH kann die Gebühren jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten in seinem Kundenkonto oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt.
1.6. Erfüllung von Verpflichtungen und Geltendmachung von Rechten mithilfe von verbundenen Unternehmen
Die Sedo GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Geltendmachung ihrer Rechte aus diesem Vertragsverhältnis anderer Unternehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich eines verbundenen Unternehmens wie Sedo LLC., Cambridge, USA zu bedienen.
1.7. Berichtigung von System-Emails
Die Sedo GmbH ist jederzeit berechtigt fehlerhafte System-Emails zu berichtigen.
Kunden können sich nicht auf eine System-Email berufen, wenn diese nachträglich berichtigt wurde. System-Emails sind solche Emails, die in einem automatischen Verfahren vom Sedo-System ohne menschliche Intervention generiert und versendet werden.
1.8. Haftungsbegrenzung
Die Sedo GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sedo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.
Unberührt davon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
1.9. Vertragssprache
Verträge, insbesondere Dienstleistungsverträge, können mit der Sedo GmbH in Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch abgeschlossen werden.
2. Datenbank-Service in Form der Bereitstellung einer Plattform für den Kauf und Verkauf von Domainnamen und Internetprojekten
2.1. Allgemeines
2.1.1. Domain Marktplatz / Gebühren
Die Sedo GmbH betreibt eine Plattform spezialisiert auf den Handel mit Domainnamen und Internetprojekten. Kunden der Sedo GmbH können Domainnamen kostenlos in die Verkaufs-Datenbank der Sedo GmbH eintragen und mittels einer Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zum Verkauf auf der öffentlichen Plattform freigeben. Diese Plattform umfasst Webseiten, welche unter Domains der Sedo GmbH, verbundener Unternehmen wie die der Sedo LLC und ausgewählter Partner abrufbar sind („Domain Marktplatz“). Die Art der Veröffentlichung einer Verkaufsabsicht ist abhängig von der vom Kunden gewählten Angebotsform sowie der jeweiligen im Domain Marktplatz verfügbaren Webseite. Kunden können die von ihnen in die Verkaufs-Datenbank der Sedo GmbH eingetragene Domainnamen jederzeit und kostenfrei wieder daraus entfernen und damit die Veröffentlichung auf dem Domain Marktplatz aufheben. Dies gilt nicht, wenn und solange der jeweilige Domainname Gegenstand einer laufenden Verkaufsverhandlung (Nr. 2.3 ff. und 2.4 ff.), Auktion (Nr. 2.5 ff.) oder Domainvermittlung (Nr. 5 ff.) ist.
Sedo erhebt eine Verkaufsgebühr für Domainnamen, welche über den Domain Marktplatz verkauft wurden oder bei der der Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer durch die Nutzung des Domain Marktplatzes erst maßgeblich ermöglicht wurde. Die Höhe und der Schuldner der Gebühr, ergeben sich aus der jeweils aktuell veröffentlichten Preisliste der Sedo GmbH. Im Regelfall trägt der Verkäufer die Gebühren.
Kunden und Nutzer des Domain Marktplatzes nehmen zu Kenntnis, dass in die Verkaufs-Datenbank der Sedo GmbH Domainnamen unter eine große Anzahl von Top-Level-Domains (TLD)eingetragen werden können und für jede dieser TLD individuelle Registrierungsbedingungen bestehen können. Die Sedo GmbH hat auf diese Bedingungen keinen Einfluss. Sie ist weder Vergabestelle noch Registrar. Insbesondere hat sie keinen Einfluss auf etwaige Registrierungsgebühren, welche für den Domainnamen an den Registrar oder die Vergabestelle zu zahlen sind. Verkäufer und Käufer sind verantwortlich, sich vor Vertragsschluss über die Bedingungen und Registrierungsgebühren der jeweils betroffenen Domainnamen zu informieren.
Kunden und Nutzer haben die Möglichkeit, durch Eingabe von Suchbegriffen in der Sedo-Datenbank nach Angeboten zu suchen. Kaufinteressierte Kunden und Nutzer können für Domainnamen, die in die Sedo-Datenbank eingetragen wurden, Gebote abgeben und Angebote annehmen.
Das Verhältnis des eintragenden Kunden (Domain-Anbieter) zur Sedo GmbH sowie das Verhältnis des kaufinteressierten Kunden zur Sedo GmbH bestimmen sich nach diesen AGB.
Die Vertragsanbahnung, der Vertragsschluss und die Abwicklung des geschlossenen Vertrages zwischen dem eintragenden Kunden (Domain-Anbieter) und dem kaufinteressierten Kunden bestimmen sich gleichfalls nach den Bestimmungen dieser AGB.
2.1.2. Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Sedo GmbH schließt im Verhältnis zum Kunden jegliche Haftung für Schäden aus, die auf eine Datenfehlübertragung, auf einen Datenverlust oder auf die fehlerhafte Wiedergabe eines Datenbankeintrags nach seiner Eingabe zurückzuführen sind. Dies jedoch nur soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.2. Rechtsverhältnis zwischen dem eintragenden Kunden und der Sedo GmbH
2.2.1. Der eintragende Kunde ist Berechtigter an der Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, berechtigt zum Verkauf des eingetragenen Domainnamens zu sein und über die Domain frei verfügen zu können. Gleiches gilt für Internetprojekte.
Der eintragende Kunde stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen eines Dritten gegen die Sedo GmbH frei, die auf einer unberechtigten Eintragung oder Veräußerung eines Domainnamens oder Internetprojektes beruhen.
2.2.2. Keine Rechtsverletzungen Dritter durch Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, dass der eingetragene Domainname und sein Gebrauch keine Firmen-, Namens- und Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des eintragenden Kunden.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2.2.3. Kein Verstoß gegen geltendes Recht durch Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, dass der eingetragene Domainname und die unter diesem Domainnamen abrufbaren Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des eintragenden Kunden.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2.2.4. Datenpflege und Entfernungspflicht bei Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) verpflichtet sich, seine persönlichen Daten – insbesondere seine E-Mail-Adresse – sowie die in der Sedo-Datenbank eingetragenen Angebote auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, einen eingetragenen Domainnamen aus der Sedo-Datenbank zu löschen, wenn er nicht mehr berechtigt zum Verkauf dieses Domainnamens ist, insbesondere aber nach Abwicklung eines Verkaufs oder wenn die Registrierung des betreffenden Domainnamens ausgelaufen ist.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung oder nach anderweitiger Kenntniserlangung von der Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter durch einen in seinem Sedo-Kunden-Account eingetragenen Domainnamen oder ein in seinem Sedo-Kunden-Account eingetragenes Internetprojekt die betreffende Eintragung bis zu einer Klärung aus der Datenbank zu entfernen.
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
2.2.5. Abwicklung eines geschlossenen Kaufvertrages mithilfe des Transaktions- und Treuhandservice
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) verpflichtet sich, im Falle eines Kaufvertragsschlusses über einen eingetragenen Domainnamen oder ein eingetragenes Internetprojekt mithilfe des Domain Marktplatzes, einschließlich des Falles einer Einigung im Rahmen einer Domainvermittlung nach Punkt 5 dieser AGB, die Abwicklung der Übertragung des Domainnamens, auch als Teil eines Internetprojektes, durch die Sedo GmbH und/oder Sedo LLC. im Rahmen des Transaktions- und Treuhandservices (Punkt 6.) vorzunehmen.
Soweit mit dem Domainnamen und/ oder dem Internetprojekt, auch weitere Daten, Webseiten oder sonstige Gegenstände übertragen werden sollen, ist dies nicht Gegenstand der Dienstleistung und hat insbesondere keinen Einfluss auf die Berechtigung der Sedo GmbH zur Auszahlung des treuhänderisch verwalteten Kaufpreises. Käufer und Verkäufer sind allein verantwortlich die Übertragung dieser weiteren Vertragsbestandteile zu regeln.
Der eintragende Kunde nimmt schon bei Eintragung zur Kenntnis, dass er als Verkäufer gegebenenfalls im Rahmen des Transaktions- und Treuhandservices (Punkt 6.) die Kosten der Verlängerung der Registrierung zu tragen hat, wenn das so genannte Expiration -Date (Ablaufdatum) innerhalb der nächsten sechzig Tage ab Vertragsschluss über den Domainnamen bzw. dem Internetprojekt liegt.
2.2.6. Keine Abgabe von Geboten für eigene Domainnamen oder Internetprojekte
Der eintragende Kunde verpflichtet sich, keine Gebote für die von ihm selbst in die Sedo-Datenbank eingestellten Domainnamen oder Internetprojekte abzugeben und auch keinen Dritten mit der Abgabe von Geboten zu beauftragen.
2.2.7. Recht der Sedo GmbH die Eintragung in die Sedo-Datenbank zu verweigern bzw. einen eingetragenen Domainnamen zu löschen
Die Sedo GmbH ist berechtigt, eine Eintragung in die Sedo-Datenbank durch den Kunden abzulehnen.
Die Sedo GmbH ist berechtigt, einen Eintrag in die Sedo-Datenbank durch den Kunden jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu löschen.
Die Sedo GmbH wird einen Eintrag insbesondere löschen, wenn der Kunde durch die Eintragung gegen die guten Sitten oder gegen die ihm obliegenden Pflichten oder gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Die Sedo GmbH wird einen Eintrag auch dann unverzüglich löschen, wenn die Sedo GmbH glaubhaft Kenntnis davon erlangt, dass die Eintragung des Domainnamens bzw. Internetprojektes durch den Kunden und/oder die Nutzung des eingetragenen Domainnamens bzw. Internetprojektes durch den Kunden möglicherweise Rechte Dritter verletzt. Die Löschung bleibt bis zu einer gerichtlichen bzw. schiedsgerichtlichen Klärung aufrechterhalten. Als relevante Rechte Dritter gelten insbesondere Firmen-, Namens- und Markenrechte.
2.3. Verlauf eines Vertragsschlusses
2.3.1. Einstellen eines Domainnamens oder Internetprojekts in die Sedo-Datenbank und Präzisierung, ob darin ein verbindliches Angebot oder nur eine Einladung zum Angebot liegt
Ein Kunde kann Domainnamen oder Internetprojekte, die er zum Verkauf anbieten möchte, in die Sedo-Datenbank eintragen.
Der Kunde, der von dieser Möglichkeit Gebrauch macht (Domain-Anbieter), kann dabei einen festen Verkaufspreis und die Verkaufswährung angeben oder den Verkaufspreis offen lassen.
Gibt der Domain-Anbieter einen festen Verkaufspreis an, so liegt im Eintragen des Domainnamens oder Internetprojektes ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zum angegebenen Verkaufspreis, welches solange bindend ist, bis der Eintrag in der Sedo-Datenbank geändert wurde und die Änderung auf der betreffenden Seite des Sedo Marktplatzes wirksam geworden ist. Der Verkaufspreis versteht sich als Endpreis für den Käufer, inklusive der für den Verkäufer gültigen Mehrwertsteuer.
Gibt der Domain-Anbieter keinen festen Verkaufspreis an, so liegt im Eintragen des Domainnamens oder Internetprojektes lediglich eine Einladung zum Angebot (invitatio ad offerendum). Der Domainanbieter hat die Möglichkeit einen Betrag anzeigen zu lassen, ab welchen er gewillt ist Gebote zu prüfen.
2.3.2. Kontaktherstellung zwischen Kaufinteressenten und dem Anbieter
Kunden und Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, durch Eingabe von Suchbegriffen in der Datenbank nach Angeboten auf dem Sedo Marktplatz zu suchen.
Kunden können verbindliche Angebote annehmen oder selber Gebote abgeben. Die Sedo GmbH behält sich das Recht vor, die Annahme und Abgabe von Geboten nur zuvor zertifizierten Bietern zu gestatten. Mit der Abgabe eines Gebotes wird ein Gebotsverlauf gestartet. Die Abgabe des ersten Gebotes durch den Kunden gilt als Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über den betreffenden Domainnamen bzw. das betreffende Internetprojekt.
Das Gebot des Kunden und die Reaktion des Domain-Anbieters sowie weitere Reaktionen während eines Gebotsverlaufes werden von der Sedo GmbH an den jeweiligen Adressaten, soweit möglich, weitergeleitet.
Alle Willenserklärungen, die im Gebotsverlauf abgegeben werden, verstehen sich unter Einbeziehung der nicht dispositiven Regeln des den Parteien von der Sedo GmbH zur Verfügung gestellten Online-Kaufvertrages.
Mit Zugang der Annahmeerklärung auf einen Antrag bei der Sedo GmbH ist, vorbehaltlich der Regelungen über den Beginn eines „Auktionsverlaufes“, der Vertrag zwischen dem Domain-Anbieter und dem Kunden geschlossen.
2.3.3. Begrenzte Anzahl von Gebotsverläufen pro Kunde
Jeder Kunde kann nur an einer begrenzten Anzahl von Gebotsverläufen gleichzeitig teilnehmen.
2.3.4. Währung des Gebotsverlaufes
Kunden haben die Möglichkeit, während des Gebotsverlaufes für einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt die Währung für Gebote bzw. Gegengebote zu wählen. Sobald beide Parteien bei Angebot und Gegenangebot innerhalb eines Gebotsverlaufes die gleiche Währung benutzt haben, gilt diese Währung bis zum Ende des Gebotsverlaufes.
2.3.5. Bindung an einen Antrag auf Vertragsschluss für 168 Stunden
Macht ein Kunde einen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages, so ist er 168 Stunden (entspricht sieben Tagen) an diesen Antrag gebunden. Sedo behält sich das Recht vor, dem Kunden die Auswahl einer kürzeren Bindungsfrist zu gestatten. Nutzt der Bieter diese Option wird diese Frist dem Verkäufer mitgeteilt.
Der Antrag erlischt, wenn der andere Kunde den Antrag ablehnt, ein Gegengebot abgibt oder die Bindungsfrist verstreichen lässt. Reagiert der Domain-Anbieter auf einen Antrag eines kaufinteressierten Kunden innerhalb der Bindungsfrist mit der Einstellung des Domainnamens in eine „Auktion“, so erlischt der Antrag des kaufinteressierten Kunden dadurch nicht.
Eine verspätete Annahmeerklärung oder ein Gegengebot gelten als neuer Antrag.
Der Antrag eines Verkäufers gegenüber einem Kaufinteressenten erlischt ebenfalls, wenn in einem anderen Gebotsverlauf mit einem anderen Kaufinteressenten über die Handelsplattform von Sedo bezüglich des betreffenden Domainnamens bzw. des betreffenden Internetprojekts Einigung erzielt wurde.
2.3.6. Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Sämtliche Preisangaben, welche die Kunden untereinander während eines Gebotsverlaufes als Gebote verwenden, verstehen sich als Endpreise inklusive der eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3.7. Kaufpreis/ eventuelle Währungsumrechnung/ Rundung
Kaufpreis für den Domainnamen bzw. das Internetprojekt ist der Preis in der Währung über den durch fristgemäße Annahme eines Antrags Einigung erzielt wurde. Dieser Kaufpreis in dieser Einigungswährung wird bei der Abwicklung des Vertrages sowohl zwischen Käufer und Verkäufer als auch zwischen den Kunden und der Sedo GmbH zugrunde gelegt.
Ist die Einigungswährung nicht mit der vom Kunden gewählten bzw. mit der dem Kunden zugeordneten Währung identisch, so erfolgt im Moment der Einigung automatisch eine Umrechnung des Kaufpreises in die vom Kunden gewählte bzw. die dem Kunden zugeordnete Währung. Der Wechselkurs dieser Umrechnung bestimmt sich nach dem zum Einigungszeitpunkt aktuellsten der Sedo GmbH vorliegenden Wechselkurs der Europäischen Zentralbank, gerundet auf 5 (fünf) Stellen hinter dem Komma.
Das Ergebnis der eventuellen Umrechnung nach Punkt 2.3.7. Absatz 2 wird kaufmännisch, abhängig von der dem Kunden zugeordneten Währung, auf volle US-Dollar (USD) bzw. volle EURO (EUR) bzw. volle Britische Pfund (GBP) gerundet. Das Ergebnis der kaufmännischen Rundung ist der Kaufpreis des Kunden in der vom Kunden gewählten bzw. in der dem Kunden zugeordneten Währung.
2.3.8. Stellung der Sedo GmbH im Verlauf des Vertragsschlusses
Die Sedo GmbH stellt eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vertragsanbahnung beim Handel mit Domainnamen und Internetprojekten zur Verfügung. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen den Kunden zustande, denen im Falle des Verkaufs eines Internetprojekts die Regelung der Vertragskonditionen bezüglich des Inhalts und Umfangs des Projektes freisteht.
Die Sedo GmbH tritt grundsätzlich weder als Verkäufer noch als Käufer auf. Die Sedo GmbH tritt im Rahmen des Datenbank-Service auch nicht als Versteigerer oder Vermittler auf.
Die Sedo GmbH ist berechtigt, eigene Domainnamen bzw. Internetprojekte in die Sedo-Datenbank einzustellen und zum Verkauf anzubieten. Die Sedo GmbH ist ebenfalls berechtigt, in Einzelfällen selbst als Käufer eines Domainnamens oder Internetprojekts aufzutreten. Tritt die Sedo GmbH als Anbieter oder als Kaufinteressent für einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt auf, so wird die Sedo GmbH den Vertragspartner auf diese Besonderheit hinweisen.
2.3.9. Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Verkäufer
Der Verkäufer ist sich darüber bewusst, dass der Käufer im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Verkäufer gerichtlich zur Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann.
Der Verkäufer ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss möglicherweise die Rechtsverfolgungskosten des Käufers (Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.
2.3.10. Zeitpunkt des Zahlungsvorgangs
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos nach Abschluss der Bestellung, also unmittelbar nachdem der Kunde den Zahlungsvorgang ausdrücklich eingeleitet hat.
2.4. Besonderheit für den kaufinteressierten Kunden bzw. Käufer
2.4.1. Abgabe einer Annahmeerklärung bei festem Verkaufspreis
Der kaufinteressierte Kunde ist sich dessen bewusst, dass, im Falle eines Festpreises für einen eingestellten Domainnamen oder ein eingestelltes Internetprojekt, der Kaufvertrag über den betreffenden Domainnamen bzw. das betreffende Internetprojekt zu dem angegebenen Kaufpreis in der angegebenen Währung in dem Moment zustande kommt, in dem sein Gebot als Annahmeerklärung bei der Sedo GmbH eintrifft.
Der kaufinteressierte Kunde als Käufer kann sich später weder gegenüber der Sedo GmbH noch gegenüber dem Verkäufer darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass es sich bei seiner Erklärung um eine rechtsverbindliche Annahmeerklärung handelte.
2.4.2. Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Käufer
Der Käufer ist sich darüber bewusst, dass der Verkäufer im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Käufer gerichtlich zur Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann.
Der Käufer ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss möglicherweise die Rechtsverfolgungskosten des Verkäufers (Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.
2.4.3. Keine Garantie der Sedo GmbH für die Inhaberschaft des Verkäufers oder Eigenschaften des Domainnamens bzw. Internetprojektes
Der Käufer erkennt an, dass die Sedo GmbH keinerlei Gewähr dafür übernimmt, dass der Domain-Anbieter tatsächlich Inhaber des verkauften Domainnamens bzw. Internetprojektes ist bzw. dass der Domain-Anbieter tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die Inhaberschaft an dem verkauften Domainnamen oder Internetprojekt zu verschaffen.
Die Sedo GmbH übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass eine Übertragung des angebotenen Domainnamens oder des angebotenen Internetprojektes auf den Erwerber technisch möglich und durchführbar ist.
Die Sedo GmbH übernimmt ebenfalls keine Gewähr für Eigenschaften des betreffenden Domainnamens oder Internetprojektes. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Besucherzahlen und Traffic-Information.
Die Sedo GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass der eingetragene Domainname bzw. das eingetragene Internetprojekt frei von Firmen-, Namens- und Markenrechten sowie von sonstigen Rechten Dritter ist und vom Käufer verwendet werden kann, ohne dadurch Rechte Dritter zu verletzen; eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Käufer.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er etwaige Rücktritts-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche in Bezug auf den gekauften Domainnamen bzw. das gekaufte Internetprojekt gegenüber seinem Vertragspartner, dem Verkäufer, direkt geltend machen muss.
2.5. „Auktion“
2.5.1. Allgemeines
Hat ein kaufinteressierter Kunde im Rahmen eines Gebotsverlaufes ein Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben, so kann sich der Domain-Anbieter entschließen, den Domainnamen bzw. das Internetprojekt zur „Auktion“ einzustellen. Dadurch wird ein „Auktionsverlauf“ gestartet. In diesem Fall nimmt der Domain-Anbieter zwar das Angebot des kaufinteressierten Kunden (bedingt) an, es besteht jedoch die Möglichkeit, dass noch andere kaufinteressierte Kunden innerhalb der Auktionszeit höhere Gebote abgeben.
Die Regeln über den Verlauf eines Vertragsschlusses nach Punkt 2.3 dieser AGB, insbesondere - aber nicht ausschließlich - jene über Währung und Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer, gelten für den „Auktionsverlauf“ entsprechend, soweit sie ihrem Sinn nach auch auf einen „Auktionsverlauf“ anwendbar sind. Ebenso gelten die anderen Punkte dieser AGB insbesondere - aber nicht ausschließlich – Punkt 2.4 dieser AGB für den „Auktionsverlauf“ entsprechend, soweit sie ihrem Sinn nach auch auf einen „Auktionsverlauf“ anwendbar sind.
2.5.2. Verbindliche Willenserklärungen des Domain-Anbieters
Entschließt sich der Domain-Anbieter, den Domainnamen bzw. das Internetprojekt zur „Auktion“ einzustellen, so liegt darin eine verbindliche Annahme des Angebots des kaufinteressierten Kunden unter den Bedingungen, dass erstens innerhalb der noch übrig bleibenden Bindungsfrist für das Angebot des kaufinteressierten Kunden kein höheres Gebot für diesen Domainnamen im Rahmen eines „Auktionsverlaufes“ über die Plattform von Sedo abgegeben wird, und dass zweitens kein Abbruch der Auktion durch die Sedo GmbH erfolgt. Gleichzeitig erklärt der Domain-Anbieter mit dem Einstellen zur „Auktion“ verbindlich die Annahme des höchsten im „Auktionsverlauf“ abgegebenen gültigen Gebots für den Fall, dass der „Auktionsverlauf“ nicht durch die Sedo GmbH abgebrochen wird.
Der Domain-Anbieter, der einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt zur „Auktion“ einstellt, darf seinen Domainnamen nirgendwo außerhalb der „Auktion“ zum Verkauf anbieten bzw. außerhalb des „Auktionsverlaufes“ kontrahieren.
2.5.3. Ende der „Auktion“
Die „Auktion“ endet grundsätzlich mit dem Ende der Bindungsfrist des kaufinteressierten Kunden für das Angebot, auf welches der Domain-Anbieter den „Auktionsverlauf“ startet.
Wird in den letzten 5 (fünf) Minuten vor Ende der „Auktionsdauer“ noch ein gültiges Gebot abgegeben, so verlängert sich die „Auktionszeit“ um 10 (zehn) Minuten. Weitere Verlängerungen um jeweils 10 Minuten sind unbegrenzt möglich, solange weitere gültige Gebote abgegeben werden.
2.5.4. „Auktionsverlauf“ und Transfer
Während der „Auktionszeit“ können Internetnutzer den Domainnamen und das aktuelle Höchstgebot einsehen. Kunden können höhere Gebote abgeben.
Alle Gebote verstehen sich als Angebote zu einem Kaufvertrag über den Domainnamen zum Preis des Gebots und zu den Bedingungen des Kaufvertragsformulars.
Wird während eines „Auktionsverlaufes“ kein Gebot abgegeben, so besteht - vorbehaltlich Punkt 2.5.5 dieser AGB - mit Ende der „Auktion“ ein Kaufvertrag zwischen dem kaufinteressierten Kunden und dem Domain-Anbieter, der auf das Angebot des kaufinteressierten Kunden mit der Einstellung zur Auktion reagiert hat. Werden während eines Auktionsverlaufes höhere Gebote wirksam abgegeben, so besteht - vorbehaltlich Punkt 2.5.5 dieser AGB - mit Ende der Auktion ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden Kunden und dem Domainanbieter. Dies gilt auch, wenn die Gebotsseite während und/oder zum Ende des Auktionsverlaufes aus technischen Gründen nicht erreichbar ist.
Im Anschluss an den Auktionsverlauf wird der Transfer des Domainnamens bzw. des Internetprojektes im Rahmen des Transaktions- und Treuhandservices über Sedo durchgeführt.
2.5.5. Recht der Sedo GmbH „Auktionen“ abzubrechen
Die Sedo GmbH ist berechtigt, einen Auktionsverlauf abzubrechen. Die Entscheidung über den Abbruch einer „Auktion“ liegt im Ermessen der Sedo GmbH.
Die Sedo GmbH kann insbesondere – aber nicht ausschließlich – eine Auktion abbrechen, wenn sie glaubhaft von einer Rechtsverletzung Dritter durch den Domainnamen erfährt.
Im Fall eines Abbruchs eines Auktionsverlaufes durch die Sedo GmbH kommt es zu keinerlei Vertragsschluss zwischen Domain-Anbieter und kaufinteressierten Kunden bzw. jenen Kunden, die ein Gebot im Auktionsverlauf abgegeben haben. Dies gilt nicht, wenn die Sedo GmbH eine „Auktion“ abbricht, weil sie nach ihrem Ermessen glaubhaft davon erfahren hat, dass das Gebot, auf welchem der Beginn des Auktionsverlaufes beruhte, irrtümlich abgegeben wurde; in diesem Fall bleibt es dem Domain-Anbieter unbenommen, sich auf den Vertrag mit jenem kaufinteressierten Kunden zu berufen, dessen Gebot er bei Start der „Auktion“ angenommen hatte.
2.5.6. Recht der Sedo GmbH Gebote zu annullieren/ Missbrauchssanktion
Die Sedo GmbH ist berechtigt, einzelne Gebote, die während des „Auktionsverlaufs" abgegeben worden sind, zu annullieren, wenn diese offensichtlich nicht ernst gemeint waren oder auf einem Irrtum beruhen. Der Auktionsverlauf wird in diesem Fall von der Sedo GmbH und von allen Teilnehmern der „Auktion" so behandelt, als wäre das annullierte Gebot nie abgegeben worden.
Gibt ein Kunde missbräuchliche Gebote während eines „Auktionsverlaufes" ab, so kann die Sedo GmbH diesen Kunden ohne Vorankündigung von der Handelsplattform ausschließen.
2.5.7. Haftungsfreizeichnung
Die Sedo GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Internetseite, auf welcher Gebote für einen „Auktionsverlauf“ abgegeben werden können, permanent erreichbar ist. Der Domain-Anbieter kann sich nicht darauf berufen, dass im Falle der Erreichbarkeit der Gebotsseite ein höheres Gebot erzielt worden wäre. Ein potentieller Bieter kann sich nicht darauf berufen, dass er bei Erreichbarkeit der Gebotsseite den Domainnamen erworben hätte.
2.5.8 Sonderauktionen
2.5.8.1. Allgemeines
Ein Domain-Anbieter kann einen „Auktionsverlauf“ mit Zustimmung der Sedo GmbH auch ohne vorherigen Gebotsverlauf starten. Für diesen gelten, soweit hier nichts anderes bestimmt ist, die obigen Regeln über den Gebotsverlauf.
2.5.8.2. „Auktionen“ mit Zielvorstellungspreis (Reserved Price)
Im Fall der „Auktionen“ mit Mindestpreis kann der Domain-Anbieter einen Preis festlegen, ab welchem er bereit ist, den Domainnamen zu verkaufen (Zielvorstellungspreis). Während des Gebotsverlaufes wird das jeweils höchste Gebot öffentlich angezeigt. Ist das höchste Gebot niedriger als der Zielvorstellungspreis des Domain-Anbieters, so wird dies auf der Gebotsseite mitgeteilt. Der Zielvorstellungspreis selbst wird nicht kommuniziert. Wird bis zum Ende des Auktionsverlaufes der Zielvorstellungspreis des Domain-Anbieters nicht erreicht, so kommt es zu keinerlei Vertragsschluss. Der Domain-Anbieter hat jedoch während des Auktionsverlaufes die Möglichkeit, seinen Zielvorstellungspreis zu vermindern.
2.5.8.3. Ende der „Auktionen“ und „Auktionsverlauf“ bei Sonderauktionen
Bei „Sonderauktionen“ wird der Zeitpunkt für das Ende der „Auktion“ für jede „Auktion“ einzeln festgelegt und ist im Internet einsehbar. Die Sedo GmbH ist berechtigt „Sonderauktionen“ zu verlängern. Die Sedo GmbH wird dies insbesondere dann tun, wenn aufgrund von Schwierigkeiten in der Soft- und/oder Hardware-Infrastruktur eine problemlose Teilnahme am Bietverfahren abschnittsweise nicht für alle Bietinteressenten gewährleistet war.
3. Showcase
Kunden können für ihre in die Sedo-Datenbank eingetragenen Domainnamen Werbung im Showcase schalten. Es gelten dabei die besonderen Showcase-Bedingungen. Ein Anspruch auf Showcase-Werbung besteht nicht.
4. Domainbewertungs-Service
Der Domainbewertungs-Service bietet Kauf- und verkaufsinteressierten Kunden die Möglichkeit, den Wert eines Domainnamens oder Internetprojektes durch die Sedo GmbH ermitteln zu lassen. Es gelten dafür die besonderen Bedingungen für den Domainbewertungs-Service.
5. Domain-Vermittlungs-Service
Ein Kunde, der einen bereits registrierten Domainnamen bzw. ein bereits existierendes Internetprojekt erwerben oder verkaufen möchte, kann den Domain-Vermittlungs-Service oder den Domain-Vermarktungs-Service der Sedo GmbH in Anspruch nehmen. Es gelten dafür die besonderen Bedingungen.
6. Domaintransfer- und Treuhandservice
6.1. Vertragsgegenstand
6.1.1. Allgemeines
Der Domaintransfer- und Treuhandservice bietet Kunden die Möglichkeit, die Abwicklung des Verkaufs eines Domainnamens durch die Sedo GmbH vornehmen zu lassen. Die Sedo GmbH unterstützt dabei Käufer und Verkäufer in der Übertragung der Domain (Domaintransfer). Zudem empfängt und verwaltet sie treuhänderisch den Kaufpreis und zahlt diesen an den Verkäufer aus, nachdem die Übertragung des Domainnamens erfolgt ist (Treuhandservice). Die Sedo GmbH ist weder Käufer oder Verkäufer noch ist sie Repräsentant einer der Parteien. Dies soll einen möglichst reibungslosen und vertrauensvollen Transfer des Domainnamens und des Kaufpreises für Käufer wie Verkäufer (die Parteien) gewährleisten.
Die Sedo GmbH erbringt den Domaintransfer- und Treuhandservice lediglich für Domainnamen. Soweit mit dem Domainnamen auch weitere Daten, Webseiten oder sonstige Gegenstände übertragen werden sollen, beispielhaft im Rahmen eines Internetprojektverkaufs, ist dies nicht Gegenstand der Dienstleistung und hat keinen Einfluss auf die Berechtigung der Sedo GmbH zur Auszahlung des treuhänderisch verwalteten Kaufpreises. Käufer und Verkäufer sind allein verantwortlich die Übertragung dieser weiteren Vertragsbestandteile zu regeln.
Vertragsgestaltungen des Kaufvertrages oder jedwede Rechtsberatung seitens der Sedo GmbH sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
6.1.2. Entgelt und eventuelle weitere Kosten für Verkäufer und Käufer
Soweit die zu übertragene Domain über den Domain Marktplatz verkauft wurde, ist der sich daran anschließende Service kostenfrei.
Die Gebühren des Services, wenn die Übertragung einer nicht über den Marktplatz verkauften Domain erfolgen soll, richten sich nach der jeweils aktuell veröffentlichten Preisliste der Sedo GmbH.
Bei der Übertragung einer Domain vom Verkäufer zum Käufer können je nach beteiligtem Provider, weitere Kosten entstehen (z. B. für die Anmeldung der erworbenen Domain oder eine Verlängerung der Registrierung vor einer Übertragung). Diese Zahlungsverpflichtungen sind direkt im Verhältnis von Kunde zu Provider abzuwickeln.
Der Verkäufer hat, wenn das so genannte Expiration -Date (Ablaufdatum) innerhalb der nächsten sechzig Tage ab Vertragsschluss liegt, die Verlängerung der Registrierung zu veranlassen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
6.2. Abwicklung der Übertragung
6.2.1. Überwachung des Vertragsschlusses
Wurde die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen eines Gebotsverlaufs der Sedo GmbH erzielt, so hält die Sedo GmbH für Käufer und Verkäufer ein speziell auf den Verkauf von Domainnamen bzw. Internetprojekten zugeschnittenes Online-Vertragsformular bereit. Je nach Art der Inanspruchnahme des Transaktions- und Treuhandservices und abhängig vom Stand der Abwicklung der Transaktion können Daten des jeweils anderen Vertragspartners anonymisiert sein.
6.2.2. Pflicht des Käufers zur Zahlung auf Treuhandkonto
Der Käufer erhält von der Sedo GmbH die Aufforderung, den zu entrichtenden Betrag auf das Treuhandkonto der Sedo GmbH zu überweisen.
6.2.3. Kontrolle der Kaufpreiszahlung und Einleitung des Übertragungsvorgangs/ Mitwirkungspflichten der Parteien
Sobald die Gutschrift in Höhe des vollständigen Betrages auf dem Treuhandkonto der Sedo GmbH erfolgt ist, wird die Übertragung der Domain vom alten Inhaber (Verkäufer) auf den neuen Inhaber (Käufer) eingeleitet.
Die Sedo GmbH leitet hierbei Verkäufer und Käufer der Domain zur notwendigen und korrekten Einleitung des technischen Übertragungsvorganges an.
Eine Übertragung kann nur bei strikter Befolgung der Anweisungen der Sedo GmbH an die Vertragsparteien gewährleistet werden.
Die Parteien sind einander und gegenüber der Sedo GmbH zur notwendigen Mitwirkung verpflichtet.
6.2.4. Kontrolle der erfolgreichen Übertragung und Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer
Wenn die Übertragung des Domainnamens erfolgreich war, wird die Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrages an diesen veranlasst.
Eine erfolgreiche Übertragung eines Domainnamens ist dann gegeben, wenn der Käufer den Domainnamen technisch verwalten und die Daten des jeweiligen WHOIS Eintrages nach den Bedingungen der zuständigen Vergabestelle ohne weitere Mitwirkung des Verkäufers ändern kann. Übernimmt die Sedo GmbH kurzzeitig treuhänderisch die Verwaltung über den zu übertragenden Domainnamen, so gilt als erfolgreiche Übertragung bereits der Moment, in dem die Sedo GmbH Kontrolle über den Domainnamen erlangt hat und der Verkäufer jegliche Kontrolle über diesen verloren hat.
Die Sedo GmbH wird den Käufer anleiten die Domain aus der treuhänderischen Verwaltung zu übernehmen. Die Sedo GmbH ist nicht verpflichtet, Inhalte gleich welcher Art während der treuhänderischen Verwaltung unter dem Domainnamen anzuzeigen. Insbesondere nicht solche, welche zum Zeitpunkt des Verkaufs dort angezeigt wurden. Die Sedo GmbH ist ferner nicht verpflichtet die Konnektierung der Domain aufrecht zu erhalten und/oder zu verlängern, wenn durch Verschulden des Käufers eine Übernahme der technischen Verwaltung auf diesen spätestens drei (3) Monate nach Übernahme der treuhänderischen Verwaltung durch die Sedo GmbH nicht erfolgt ist. Dies kann zu einer Löschung und dem Verlust des Domainnamens für den Käufer führen. Die Sedo GmbH haftet nicht für Schäden die in diesem Zusammenhang entstehen, es sei denn sie basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sedo GmbH.
Wurde der Kaufvertrag im Rahmen eines Gebotsverlaufes nach Punkt 2.3. oder im Rahmen des Domain-Vermittlungs-Service geschlossen und ist die vom Verkäufer gewählte bzw. die dem Verkäufer zugeordnete Währung nicht mit der Einigungswährung identisch, so erfolgt die Auszahlung an den Verkäufer in der von ihm gewählten bzw. der ihm zugeordneten Währung. Maßgeblich für den Betrag ist der gemäß Punkt 2.3.7. nach Umrechnung und Rundung erlangte Kaufpreis, in der vom Verkäufer gewählten bzw. der dem Verkäufer zugeordneten Währung abzüglich des eventuellen Entgelts für den Transaktions- und Treuhandservice. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht berechtigt, Auszahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung zu verlangen oder sich auf einen anderen Wechselkurs als den von der Sedo GmbH gemäß Punkt 2.3.7. zugrunde gelegten zu berufen.
6.2.5. Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer bei endgültigem Scheitern der Übertragung
Im Falle des endgültigen Scheiterns der Übertragung wird der dem Treuhandkonto gutgeschriebene Betrag an den Käufer zurückerstattet.
Endgültiges Scheitern liegt jedoch nicht vor, wenn die erfolgreiche Übertragung des Domainnamens allein daran scheitert, dass der Käufer nach der Zahlung des von ihm zu entrichtenden Betrages die von seiner Seite erforderlichen weiteren Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt.
6.2.6. Publikationsrecht der Sedo GmbH
Die Sedo GmbH hat das Recht, zu Referenzzwecken den verkauften Domainnamen sowie den erzielten Kaufpreis auf ihrer Website oder an anderen Stellen zu veröffentlichen.
Dies gilt nicht, wenn Käufer oder Verkäufer der Veröffentlichung rechtzeitig vor Beendigung des Domaintransfer- und Treuhandservices in Textform zu Händen der Sedo GmbH widersprechen.
Wurde der Domainname im Rahme eines „Auktionsverlaufes“ oder im Rahmen des Domain-Vermittlungsservices (Nr. 5) verkauft, so waren Domainname und Höchstgebot ohnehin bei Ende der Auktion und/oder durch die aktive Vermarktung im Internet einsehbar. Aus diesem Grund ist in diesem Fall ein Widerspruch nach Abs. 2 nicht möglich. Die Sedo GmbH wird jedoch den Domainnamen und den Kaufpreis einer im Rahmen des Domain-Vermittlungsservice verkauften Domain nicht veröffentlichen, wenn dies von einer der Kaufvertragsparteien rechtzeitig beantragt wurde und diese eine Gebühr in Höhe von 2,5 % des Verkaufspreises an die Sedo GmbH zahlt.
6.3. Folgen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien
Die Sedo GmbH hat das Recht, die Transaktion abzubrechen, wenn eine der Kaufvertragsparteien ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei dem Übertragungsvorgang auch nach zweimaliger Aufforderung durch die Sedo GmbH nicht nachgekommen ist (Scheitern der Übertragung).
Die Sedo GmbH hat in diesem Fall das Recht, die Zahlung der Provision von demjenigen zu fordern, der seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Darüber hinaus können gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt, Erfüllungsansprüche oder Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben sein.
6.4. Streit der Parteien während des Transfers
Wurde der vom Käufer zu zahlende Betrag auf das Treuhandkonto der Sedo GmbH überwiesen und die Übertragung des Domain-Namens bzw. des Internetprojektes eingeleitet und geraten die Parteien danach, aber noch vor Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrages über den Wert des verkauften Domainnamens oder Internetprojektes in Streit, so dass eine Partei den Abbruch des Transfers fordert, so kann die Sedo GmbH den Parteien eine Frist setzen, eine Einigung zu suchen.
Verstreicht diese Frist ohne gütliche Einigung der Parteien, kann die Sedo GmbH den Domaintransfer und Treuhandservice nach den Regeln dieser AGB fortsetzen.
6.5. Sonderpflichten des Verkäufers und Folgen einer Pflichtverletzung
6.5.1. Verkäufer ist Inhaber des Domainnamens bzw. Internetprojektes
Der Verkäufer versichert ausdrücklich, berechtigt zum Verkauf des Domainnamens bzw. Internetprojekts zu sein und über die Domain frei verfügen zu können.
Er stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen eines Dritten gegen die Sedo GmbH frei, die auf einer unberechtigten Veräußerung eines Domainnamens bzw. Internetprojektes beruhen.
6.5.2. Verkäufer garantiert das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter
Der Verkäufer versichert, dass der verkaufte Domainname bzw. das verkaufte Internetprojekt und sein Gebrauch keine Firmen-, Namens- und Markenrechte oder sonstige vorrangige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Verkäufers.
Der Verkäufer stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter gegen die Sedo GmbH frei, die auf der Beauftragung des Transaktions- und Treuhandservice beruhen.
6.5.3. Kein Verstoß gegen geltendes Recht durch Domain
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Transaktions- und Treuhandservice nicht für den Verkauf von Domains oder Internetprojekten in Anspruch zu nehmen, deren Namen oder Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, der Sedo GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6.6. Haftungsausschluss der Sedo GmbH im Falle des Scheiterns des Übertragungsvorgangs
Eine Haftung der Sedo GmbH für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Scheitern des Übertragungsvorganges ergeben, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen eine der Vertragsparteien die ordnungsgemäße Komplettierung der Transaktionsdokumente verweigert, die Durchführung der Transaktion auf andere Weise behindert oder in denen die Person einer der Vertragsparteien aufgrund falscher oder irreführender Angaben nicht ermittelt werden kann.
6.7. Keine Garantie der Sedo GmbH für das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter
Die Sedo GmbH widmet sich ausschließlich der abgesicherten Übertragung eines Domainnamens, nachdem darüber Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Die Sedo GmbH überprüft den verkauften und zu übertragenden Domainnamen nicht auf das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter und übernimmt daher keine Garantie dafür, dass an dem Domainnamen keine vorrangigen Rechte Dritter bestehen.
Die Sedo GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Prüfung hinsichtlich des Bestehens vorrangiger Firmen-, Namens- oder Markenrechte oder sonstiger Rechte Dritter nicht zum Leistungsumfang des Transaktions- und Treuhandservice gehört. Die Vornahme oder das Unterlassen einer derartigen Prüfung fällt in den Risikobereich der Parteien. Eine Haftung der Sedo GmbH gegenüber den Parteien für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Verkauf oder Kauf von Domainnamen oder Internetprojekten ergeben, an denen vorrangige Rechte Dritter bestehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der den Transaktions- und Treuhandservice nutzende Kunde ist sich bewusst, dass der Handel mit Domainnamen bzw. Internetprojekten oder die Nutzung von Domainnamen, welche Firmen-, Namens-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, mit juristischen Schritten seitens des Inhabers des jeweiligen Rechtes angegriffen und ggf. mit Unterlassungsansprüchen unterbunden werden kann.
Möglicherweise kann in einem solchen Fall ein bereits gezahlter Kaufpreis nicht mehr zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn der Käufer vor Vertragsschluss vom Verkäufer über die mit dem Kauf verbundenen markenrechtlichen oder sonstigen Risiken informiert wurde.
6.8. Beschleunigter Transfer
6.8.1. Allgemeines
Die Sedo GmbH ist berechtigt einen Transfer im beschleunigten Verfahren durchzuführen (beschleunigter Transfer).
Für den beschleunigten Transfer gelten die unter Punkt 6.1. bis Punkt 6.7. genannten Transferbestimmungen, soweit hier nichts anderes festgelegt wird.
6.8.2. Ermächtigung zur Eröffnung eines Accounts bei einem Partner-Registrar
Wenn der Käufer während des Transfers der von ihm erworbenen Domain nicht innerhalb einer angemessenen Zeit auf die Anweisungen der Sedo GmbH reagiert, ist die Sedo GmbH ermächtigt, zum Zwecke des beschleunigten Transfers für ihn in seinem Namen einen Kundenaccount bei einem Partner-Registrar der Sedo GmbH, nach den hier bestimmten Maßgaben, zu eröffnen.
Zur Eröffnung des Kundenaccounts bei dem Partner-Registrar werden die notwendigen Daten des Sedo-Kundenkontos verwendet. Insofern stimmt der Käufer der Übertragung und Verwendung seiner Daten zu. Die Sedo GmbH wacht darüber, dass der Partner-Registrar das Datenschutzniveau der Sedo GmbH einhält.
Die Eröffnung eines Kundenaccounts bei einem Partner-Registrar der Sedo GmbH ist für den Käufer kostenlos.
6.8.3. Übertragung des Domainnamens an den Käufer
Die Sedo GmbH unterstützt die Parteien darin, dass der Domainname auf Käufer übertragen wird und dass dieser die Kontrolle hinsichtlich des Domainnamens über seinen Kundenaccount bei dem Partner-Registrar ausüben kann. Die Übertragung des Domainnamens an den Käufer gilt als erfolgreich, wenn der Käufer die Möglichkeit zur Kontrollausübung hat; nicht erforderlich ist, dass der Käufer die Kontrolle über den Domainnamen bereits effektiv ausgeübt hat.
6.8.4. Abschluss des beschleunigten Transfers
Ist der Domainname auf den Käufer nach Punkt 6.8.3 übertragen, so zahlt die Sedo GmbH den Verkäufer aus wenn die Daten des jeweiligen WHOIS Eintrages nach den Bedingungen der zuständigen Vergabestelle ohne weitere Mitwirkung des Verkäufers durch den Käufer geändert werden können.
6.8.5. Registrierungsgebühren bei dem Partner-Registrar/ Registrarwechsel
Wird ein Domainname im beschleunigten Transfer übertragen, so trägt die Sedo GmbH die Registrierungskosten hinsichtlich des im beschleunigten Transfer übertragenen Domainnamens bis zu dem Zeitpunkt an welchem die nächste Verlängerung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle notwendig würde. Danach obliegen die Verlängerung der Registrierung des Domainnamens und die Tragung der dafür anfallenden Kosten dem Käufer.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er völlig frei ist, den Registrar für die transferierte Domain zu wechseln, noch bevor Kosten für die Verlängerung der transferierten Domain anfallen. Der Käufer nimmt ebenso zur Kenntnis, dass ein eventueller Registrarwechsel nach Übertragung der Inhaberschaft des Domainnamens im beschleunigten Verfahren nicht zum Leistungsumfang der Leistungen der Sedo GmbH gehört. Die Sedo GmbH ist ferner nicht verpflichtet, die Konnektierung der Domain aufrecht zu erhalten und/oder zu verlängern.
7. Domain-Parking
Kunden können ihre in die Sedo-Datenbank eingetragenen Domainnamen für die Anzeige von Werbung nutzen und damit „parken“. Es gelten dabei die besonderen Parking-Bedingungen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist - soweit nicht anderweitig vereinbart - Köln ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten. Die Sedo GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
8.2. Änderungen der AGB
Die Sedo GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Bedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Sedo GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Sedo GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so ist die Sedo GmbH berechtigt das Vertragsverhältnis zum Kunden zu beenden und dessen Kundenkonto zu sperren.
8.3. Unwirksame Vertragsbestimmungen
Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt.
